Bahnhofstr. 2
77866 Rheinau
Tel. +49 (0)7844 91160
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung


Dem Verkauf unserer Waren und unseren Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungengelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.


2. Angebot


Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einschließlich zehn vom Hundert behalten wir uns vor.


3. Preise


Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager, einschließlich unserer Standartverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld, Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.


4. Versand und Gefahrübergang


Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nicht anders vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen spätestens verlassen mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über. Transportversicherung nur auf Wunsch des Bestellers.


5. Lieferung


Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzten. Wir die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat. Von uns nicht vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehr- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalvertrag in Höhe von bis zu einem viertel des Kaufpreises zu verlangen. Teillieferungen sind berechtigt.


6. Zahlungen


Alle Zahlungen erbitten wir an die Firma K.E. Karcher G. m. b. H. u. Co. KG. Qualitätswerkzeuge und Maschinen, 77866 Rheinau-Freistett. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unser vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorgabe einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen mit Wechsel ebenso Diskontspesen gehen zu lasten des Akzeptanten, falls nicht anders vereinbart. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerung- oder Zurückhaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.


7. Eigentumsrechte


Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; Der Besteller hat insoweit kein recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderung und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der erstellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamte Forderung gegen die den Besteller um mehr als zwanzig vom Hundert, sind wir auf verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rückzuübertragen. Verpflichtung Versicherung gegen Brand – Diebstahl sämtliche Schäden zu Lasten des Schuldners. Es ist uns erlaubt den Zeitwert zu ermitteln und diesen abzüglich angemessener Demontage-, Transport-, Aufarbeitungs- und sonstiger Kosten gutzuschreiben oder eine angemessene Nutzungsentschädigung zuzüglich angemessener Demontage-, Transport-, Aufarbeitungs- und sonstiger Kosten zu berechnen.


8. Auskünfte und Beratung


Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wir insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.


9. Produkthaftung


Leistungen des Verkäufers gelten erst dann als in den Verkehr gebracht, wenn der Erwerber die Leistungen frei von Rechten Dritter Personen, insbesondere frei von Rechten des Verkäufers oder dessen Lieferanten erworben hat oder erwirbt. Aufforderungen nach § 4 Abs. 3 des Produkthaftungsgesetzes sind bei dem Verkäufer mit eingeschriebenem Brief unverzüglich geltend zu machen. Mit der Kenntniserlangung des Herstellers oder der Benennung des Lieferanten verpflichtet sich der Erwerber, den Verkäufer von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz freizustellen. Kenntniserlangung in diesem Sinne ist eingetreten, sobald der Verkäufer den Erwerber von den weiteren Herstellern im Sinne des Produkthaftungsgesetzes unterrichtet hat.


10. Gewährleistung


Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferung oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Waren schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieser Frist keine Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfrei Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu, Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises, oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung und erstreckt sich nur soweit wie unsere Vorlieferanten uns gegenüber haften. Für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann Haftung, wenn und soweit Gegenstand unserer Zusicherungserklärung war. Gebrauchte Maschinen und Einrichtungen veräußern wir in dem Zustand, in dem sie sich beim Verkauf oder Besichtigung befanden. Eine Garantie für gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, insbesondere für Riß- und Bruchfreiheit, wird nicht übernommen.


11. Schadensersatz


Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von einem Viertel des Kaufpreises Berücksichtigung.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der jeweilige Versendungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen Rheinau-Freistett, Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Rheinau-Freistett. Gerichtsstand ist für beide Teile Kehl oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.


13. Schlussbestimmung


Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht.



Stand Oktober 2018
Gemäß §26 BDSG weisen wir darauf hin, dass Ihre Anschrift bei uns gespeichert ist.
Ust-IdNr.: DE 142218667 / Steuer-Nr.: 14069 / 25408

Bankkonten:

Sparkasse Hanauerland:
IBAN: DE17 6645 1862 0006 2228 56
BIC: SOLADES1KEL


 


Postgiro Karlsruhe:
IBAN: DE52 6601 0075 0045 4117 54
BIC: PBNKDEFF660


 


Credit Mutuel:
BIC: CMCIFR2A
IBAN: FR76 1027 8010 6100 0119 8184 507